Unter 2G ist eine Sportausübung in Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen
Betätigung möglich. Die 2Gplus-Regelung gilt weiterhin für die Ausübung im Indoor-Bereich.
Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbäder.
Körperkontakt und Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
Bitte beachten Sie, dass Hallen, Gymnastikräume, etc. nur mit max. 25% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden dürfen!

Wichtig: Der 2G-Grundsatz erlaubt den persönlichen Zugang zu den Sportstätten nur Geimpften und Genesenen! Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind Kinder unter zwölf Jahren. Zutritt erhält, wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann und ein ärztliches Zeugnis darüber und einen negativen PCR-Test vorweisen kann. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf gilt die 2G-Regelung – ungeachtet der regelmäßigen Tests, die sie in der Schule machen müssen. Eine Übergangsregelung bis Jahresende erlaubt den zwölf- bis 17-jährigen zumindest „sportliche und musikalische Eigenaktivitäten“.

Hier die Handlungsempfehlung des BLSV Bayerischen Landes-Sportverbandeses e.V.:
https://www.blsv.de/bezirk-news/neue-handlungsempfehlung/